AGB

  1. Anwendungsbereich dieser AGB und Abschluss von Verträgen

    1. Den Abschluss von Verträgen über die Nutzung des Produktes GraphAPI bieten wir nur Unternehmen gem. § 14 BGB an. Den Vertragsschluss mit Verbrauchern lehnen wir ab und kündigen widrigenfalls solche Verträge fristlos aus wichtigem Grund, wenn wir getäuscht wurden.
    2. Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst mit unserer Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben der Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen finden auch dann Anwendung, wenn wir in Kenntnis entgegenstehenden, abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen des Vertragspartners den Vertrag ohne Vorbehalt ausführen.
    3. Die Möglichkeit zum Abschluss eines Vertrages auf unserer Webseite ist kein rechtlich bindendes Angebot durch uns. Vielmehr ist die Bestellung des Kunden ein Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Wir können dieses Angebot ohne Angaben von Gründen ablehnen. Die Annahme des Angebotes erfolgt durch Bestätigung des Vertragsschlusses durch uns, z. B. durch Einrichtung des Kundenkontos.
    4. Der Kunde muss bei seiner Anmeldung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen. Spätere Änderungen an diesen sind vom Kunden unverzüglich mittels der von uns angebotenen Änderungsmöglichkeiten vorzunehmen. Sofern Angaben nicht durch den Kunden aktualisiert wurden, hat er keinen Anspruch auf die Korrektur von entsprechend ausgestellten Rechnungen.
    5. Für die Ermittlung der Beschaffenheit von GraphAPI sind nur unsere Angaben bei Vertragsschluss maßgeblich. Von diesen abweichende öffentliche Äußerungen oder Werbung sind keine vertragliche Beschaffenheitsangabe.
  2. Bereitstellung und Nutzung von GraphAPI

    1. Mit Abschluss des Vertrages stellen wir GraphAPI dem Kunden zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Er hat sodann für die Laufzeit des Vertrages das einfache, nicht übertragbare Recht zur vertragsgemäßen Nutzung von GraphAPI. Die Nutzung von GraphAPI durch mit dem Kunden gem. §§ 15. ff. AktG verbundene Unternehmen ist unzulässig.
    2. Die Nutzung von GraphAPI für kritische Infrastrukturen im Sinne des § 2 Abs. 10 Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit uns, deren Abschluss wir ohne Nennung von Gründen ablehnen können.
    3. Die Nutzung von GraphAPI erfolgt mittels eines üblichen Webbrowsers.
    4. Es ist dem Kunden nicht gestattet, durch die Nutzung von GraphAPI Rechte Dritter oder Gesetze zu verletzen. Widrigenfalls ist der Kunde verpflichtet, uns von aus dem Verstoß resultierenden Ansprüchen Dritter freizuhalten. Der Freihalteanspruch umfasst auch die angemessenen Kosten unserer anwaltlichen Beratung und Vertretung. Wir werden den Kunden unverzüglich informieren, wenn entsprechende Ansprüche gegen uns erhoben werden und ihm auf seine Kosten eine Mitwirkung an der Abwehr solcher Ansprüche ermöglichen. Gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
    5. Sofern der Kunde die Vorgaben des Absatz 4 verletzten sollte, sind wir berechtigt, seinen Zugriff auf GraphAPI oder den Zugriff auf in GraphAPI gespeicherte Daten zu unterbinden, sofern hierdurch die Verletzung nach unserem billigen Ermessen abgestellt oder uns zumutbar gemindert werden kann. Wenn nach unserem billigen Ermessen die Sperrung des Zugriffes auf Daten nicht ausreichend sein sollte, um einen vertragsgemäßen Zustand herbeizuführen, sind wir auch zu einer Löschung von Daten befugt. Die Regelungen, eines ggf. mit dem Kunden abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrages dürfen durch die vorstehend beschriebenen Maßnahmen nicht verletzt werden.
    6. Wir werden den Kunden unter Angabe der Gründe informieren, wenn wir eine Verletzung der Vorgaben des Absatz 4 annehmen sollten und mitteilen, welche Maßnahmen zur Herbeiführung eines vertragsgemäßen Zustandes wir ergreifen wollen, wenn die Verletzung nicht durch den Kunden in von uns bestimmter, angemessener Frist beseitigt wird. Eine vorherige Information und Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn uns dies nicht zumutbar oder eine Information unzulässig sein sollte. Die Information erfolgt per E-Mail an die von Kunden in seinem Konto hinterlegte Adresse.
    7. Falls der Kunde in Kenntnis der Information nach Absatz 6 oder wiederholt die Vorgaben des Absatz 4 verletzen sollte, sind wir berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wenn das Fortbestehen des Vertrages uns nicht zumutbar ist. Wir sind zu einer Kündigung aus wichtigem Grund auch dann berechtigt, wenn bereits der erste Verstoß gegen die Vorgaben des Absatz 4 so schwerwiegend ist, dass uns ein Festhalten an dem Vertrag nicht zumutbar ist.
  3. Schutz von Zugangsdaten

    Zugangsdaten der Nutzer des Kunden sind von jeder Partei nach dem Stand der bewährten Technik vor einer Kenntnisnahme unbefugter Dritter zu schützen. Sofern eine Partei annehmen sollte, dass unbefugte Dritte Kenntnis von Zugangsdaten erlangt haben sollten, wird sie die andere Partei unverzüglich informieren. Sobald der Kunde Kenntnis von einer entsprechenden Möglichkeit hat, wird er eine Änderung der Zugangsdaten der betroffenen Nutzer veranlassen. Wir sind in diesem Fall ebenfalls berechtigt, die Zugangsdaten der Nutzer zurückzusetzen, sodass diese bei einer erneuten Anmeldung ein neues Passwort anzugeben haben.

  4. Verfügbarkeit von GraphAPI

    1. Wir gewährleisten eine Verfügbarkeit von GraphAPI inklusive der für den Kunden bereitgestellten APIs von 99 % je Vertragsmonat. Die Verfügbarkeit wird gemessen an der Schnittstelle des von uns genutzten Rechenzentrums zum Internet („Messpunkt“). Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die GraphAPI am Messpunkt vertragsgemäß genutzt werden kann, es sei denn, wir haben die konkrete Nichtnutzbarkeit durch den Kunden zu vertreten.
    2. Für die Ermittlung der Verfügbarkeit bleiben folgende Zeiten unberücksichtigt:

      1. Die mit einer Frist von mindestens einer Woche angekündigte Nichtverfügbarkeit im Zeitraum Montag bis Freitag zwischen 20 und 8 Uhr an unserem Sitz, an Wochenenden und an bundeseinheitlichen Feiertagen in Deutschland;
      2. Die mit einer Frist von mindestens einer Stunde angekündigte Nichtverfügbarkeit, wenn diese kurzfristig erforderlich ist, um mehr als unwesentliche Gefahren für die IT-Sicherheit oder den Datenschutz zu beseitigen oder abzuwehren. Die Nichtverfügbarkeit darf dabei eine Dauer von acht Stunden je Monat nicht übersteigen.
    3. Informationen nach Absatz 2 erfolgen per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse.
  5. Rechteübertragung durch den Kunden

    Der Kunde überträgt uns an den von ihm in GraphAPI gespeicherten Inhalten alle für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Rechte und steht dafür ein, uns diese Rechte übertragen zu können. Dies umfasst insbesondere das Recht, diese im für die Durchführung des Vertrages technisch erforderlichen Umfang zu nutzen, zu verarbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten und zur Nutzung bereitzuhalten. Widrigenfalls gilt der Freistellungsanspruch aus Ziffer 2.4.

  6. Nutzung durch Dritte

    1. Der Kunde kann Dritten Zugriff auf sein Kundenkonto und die ihm bereitgestellten Dienste gewähren (z. B. mehrere Mitarbeiter haben jeweils einen User-Account und erhalten Rechte, um die in Anspruch genommenen Leistungen zu administrieren).
    2. Die von den Dritten vorgenommenen Handlungen bzw. Unterlassungen werden den Kunden zugerechnet, dies gilt insbesondere, sofern die Dritten unter Nutzung der ihnen eingeräumten Rechte kostenpflichtige Leistungen in Anspruch nehmen.
  7. Besondere Regelungen für die kostenlose Version

    1. Soweit der Kunde die kostenlose Version von GraphAPI nutzt, gelten die nachfolgenden Absätze, die im Fall von Widersprüchen den weiteren Regelungen dieser Geschäftsbedingungen vorgehen.
    2. Die kostenlose Version wird dem Kunden wie sie steht und liegt überlassen. Wir schulden für diese nicht, dass sie einen bestimmten Funktionsumfang umfasst und die von uns geschuldeten Leistungen während der Dauer der Nutzung stets und fehlerfrei zur Verfügung stehen. Wir schulden allein das Bemühen, die kostenlose Version mit derselben Sorgfalt zu betreiben, wie unsere kostenpflichtigen Angebote.
    3. Jede Partei ist jederzeit berechtigt, einen entsprechenden Vertrag zu kündigen, sofern nicht mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde.
    4. Die kostenlose Version darf nur für solche Zwecke genutzt werden, bei denen Mängel der Leistung, das Ausbleiben unserer Leistung sowie der Verlust von Daten keinen Schaden für den Kunden oder Dritte mit sich bringt.
  8. Entgelte und Abrechnung, Änderung vereinbarter Entgelte

    1. Wir rechnen über die mit dem Kunden bei Abschluss eines Vertrages vereinbarten festen Entgelte für die vereinbarte Vertragslaufzeit vorab ab. Die dem Kunden ggf. für längerfristige Verträge gewährten Sonderpreise sind Gegenleistung für die längere Vertragslaufzeit, die der Kunde mit uns eingeht. Variable Entgelte werden monatlich nachträglich abgerechnet.
    2. Sofern uns aus mit dem Kunden vereinbarten variablen Entgelten nicht abgerechnete Forderungen von mehr als 1.000,- Euro zustehen sollten, sind wir berechtigt, diese vor Ablauf des jeweiligen Monats in Rechnung zu stellen.
    3. Alle von uns angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich in der jeweils vereinbarten Währung.
    4. Sofern der Kunde eine Kreditkarte als Zahlungsmittel hinterlegt hat, steht er dafür ein, dass diese auf den Vertragspartner lautet und für den Einzug der uns zustehenden Entgelte genutzt werden darf. Der Kunde hat die hinterlegte Kreditkarte rechtzeitig vor dem Ablauf ihrer Gültigkeit zu aktualisieren.
    5. Kunden, für die Umsatzsteuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren in Rechnung gestellt wird, haben in ihrem Kundenprofil ihre Umsatzsteuer-ID zu hinterlegen, andernfalls sind wir berechtigt, deutsche Umsatzsteuer dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf nachträgliche Korrektur entsprechender Rechnungen.
    6. Wir sind im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden berechtigt, einmalig je entsprechende Rechnung eine Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen. Die Möglichkeit der Geltendmachung von etwaigen weiteren Verzugsschäden bleibt unbenommen.
    7. Rechnungen können in digitaler Form ausgestellt und per E-Mail versandt oder auf unserer Webseite im Kundenbereich zur Verfügung gestellt werden.
    8. Wir sind berechtigt, mit dem Kunden vereinbarte Entgelte anzupassen. Die Information über die Anpassung hat mindestens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist des Vertrages per E-Mail an die im Kundenprofil hinterlegte E-Mail-Adresse des Kunden zu erfolgen. Die Anpassung darf frühestens nach dem Zeitpunkt in Kraft treten, zu dem der Kunde nach Zugang der Information den Vertrag kündigen kann.
  9. Laufzeit und Kündigung

    1. Der Vertrag wird für die vom Kunden bei Aufgabe seiner Bestellung gewählte Vertragslaufzeit fest abgeschlossen. Er kann vor Ablauf der Festlaufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Im Übrigen ist eine Kündigung jeweils bis zum Ablauf des letzten Tags der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Festlaufzeit jeweils um den bei Vertragsschluss vereinbarten Zeitraum.
    2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere die folgenden Gründe, wenn sie für die andere Partei vorliegen:

      1. die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere Partei, wenn die Verletzung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist unter Hinweis auf das Kündigungsrecht nicht beseitigt wird. Mahnung und Fristsetzung sind bei Unzumutbarkeit nicht erforderlich;
      2. die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse;
      3. die Eröffnung der Liquidation;
    3. Wir sind berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB vorliegen.
    4. Eine Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung der vertragsgemäßen Nutzung von GraphAPI ist erst zulässig, wenn uns eine angemessene Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gewährt wurde und diese fehlgeschlagen ist.
    5. Kündigungen können per E-Mail erfolgen. Eine Kündigung des Kunden ist an support@graphapi.com zu senden. Alternativ kann eine Kündigung im Kundenbereich erfolgen.
  10. Folgen der Beendigung des Vertrages

    Rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages hat der Kunde die in GraphAPI gespeicherten Daten zu exportieren. Mit Ablauf des Vertrages stehen diese dem Kunden nicht mehr zur Verfügung und werden gelöscht. Soweit es sich bei den Daten um personenbezogene Daten handelt, hat der Kunde die ihm aus dem gesondert abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag zustehenden Rechte ebenfalls rechtzeitig, vor Vertragsende auszuüben. Ein Export der Daten ist dem Kunden jederzeit möglich, eine Mitwirkung unsererseits ist hierfür nicht erforderlich. Im Übrigen erfolgt mit Vertragsende eine automatisierte Löschung der Daten des Kunden. Die Löschung erfolgt so, dass eine Wiederherstellung der Daten nicht mehr möglich ist.

  11. Entwicklung und Verbesserung von GraphAPI

    1. Mit GraphAPI erwirbt der Kunde kein statisches Produkt. Wir beabsichtigen vielmehr, GraphAPI weiterzuentwickeln, um neue Funktionen und Angebote anbieten zu können, die GraphAPI attraktiver und sicherer machen. Der Leistungsumfang von GraphAPI unterliegt daher einem Wandel. Sofern es zu Änderungen kommen sollte, mit denen vorhandene, wesentliche Funktionen entfallen oder erheblich eingeschränkt werden sollten, informieren wir den Kunden hierüber in angemessener Frist an die in seinem Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse.
    2. Sofern Änderungen an GraphAPI vor dem Hintergrund der von uns geschuldeten Leistungen objektiv unzumutbar sein sollten, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von zwei Wochen ausgeübt werden muss. Fristbeginn ist der Tag, an dem der Kunde von der Änderung Kenntnis erlangt hat. Dieses Kündigungsrecht besteht nicht bei Änderungen, die der Umsetzung gesetzlicher Änderungen, gerichtlicher Anordnungen oder der Sicherstellung der IT-Sicherheit dienen, sowie für Änderung und den Entfall von Funktionen, die wir im Rahmen eines Beta-Tests dem Kunden zur Verfügung gestellt haben. Für diese behalten wir uns jederzeit vor, sie nicht oder nur in geänderter Form weiter anzubieten.
    3. Wir freuen uns über jeden Verbesserungsvorschlag eines Kunden. Der guten Ordnung halber müssen wir aber festhalten, dass der Kunde uns an seinem Vorschlag kostenfrei alle Rechte überträgt, die zu dessen eventueller Umsetzung und beliebigen Verwertung erforderlich sind. Auf gut Deutsch: Jeder Vorschlag ist willkommen, aber wir leisten hierfür keine Gegenleistung.
  12. Nichterfüllung uns obliegender Hauptleistungspflichten

    1. Sofern die geschuldete Verfügbarkeit von GraphAPI für einen Vertragsmonat unterschritten sein sollte, verringert sich die vereinbarte Nutzungspauschale anteilig für die Zeit, in der GraphAPI dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung stand.
    2. Wir haben darzulegen, dass wir den Grund für die Unterschreitung der geschuldeten Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben. Hat der Kunde die fehlende Verfügbarkeit von GraphAPI uns nicht angezeigt, so hat er auf unser Bestreiten zu beweisen, dass wir anderweitig Kenntnis von der fehlenden Verfügbarkeit erlangt haben.
  13. Mängelansprüche

    1. Dem Kunden stehen bei Mängeln der Leistung die gesetzlichen Rechte wie nachfolgend modifiziert zu, wobei wir entscheiden, ob wir den Mangel durch Nachbesserung oder Neulieferung beheben.
    2. Unsere verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine von uns zugesicherte Eigenschaft (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) handelt.
    3. Für Mängelansprüche ist eine Verjährungsfrist von einem Jahr vereinbart. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Mängelansprüchen, insoweit gelten die Regelungen zur Haftung.
    4. Sofern der Kunde das Vorliegen eines Mangels rügt und sich infolge unserer hieraus resultierenden Tätigkeit ergibt, dass kein Mangel unserer Leistung vorliegt, hat der Kunden unseren hierfür angefallenen Aufwand, nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung mit angemessenen Stundensätzen zu vergüten. Dieser Absatz gilt nicht, wenn das Nichtvorliegen des Mangels für den Kunden bei Anwendung der ihm zuzumutenden Sorgfalt und Kenntnisse nicht erkennbar war.
    5. Für Funktionen, Dienste, Software oder andere Angebote, die von uns ausdrücklich als Beta-Version zur Verfügung gestellt werden, sind jegliche Mängelansprüche ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz vorzuwerfen ist. Wesen solcher Beta-Versionen ist es gerade, dass sie unfertig sind und Mängel aufweisen können. Solche Mängel können z. B. den Verlust von Daten oder der Funktionsunfähigkeit von GraphAPI zur Folge haben. Der Kunde sollte Beta-Versionen daher nur einsetzen, wenn der Eintritt solcher Mängel für ihn kein Nachteil bedeutet, insbesondere keine Schäden mit sich bringen kann, für die er uns oder Dritte einstandspflichtig machen möchte.
    6. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel von GraphAPI, uns unverzüglich anzuzeigen. Soweit wir infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, ist der Kunde nicht berechtigt, für den entsprechenden Zeitraum die vereinbarte Vergütung ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat.
  14. Schutzrechtsverletzung

    1. Wir gewährleisten, dass durch die vertragsgemäße Nutzung von GraphAPI Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
    2. Sollte dies gleichwohl der Fall sein, werden wir nach unserer Wahl auf unsere Kosten die erforderlichen Rechte erwerben oder GraphAPI auf eigene Kosten so abändern, dass unter Einhaltung der dem Kunden geschuldeten Leistungen keine Rechte Dritte mehr verletzt werden.
  15. Haftung

    1. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbeschränkt.
    2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Diese Haftung ist weiter beschränkt auf 25.000 Euro je Schadensfall. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die verletzte Partei regelmäßig vertrauen darf. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach diesem Absatz beträgt ein Jahr.
    3. Absatz 2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie, bei Haftung für anfängliches Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
    4. Im Übrigen ist die Haftung — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen.
  16. Geheimhaltung

    1. Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung der vom Kunden in GraphAPI gespeicherten Daten. Diese werden von uns nur für die Zwecke der Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden verarbeitet und an Dritten nur insoweit offenbart, wie es zur Erfüllung des Vertrages nach unserem billigen Ermessen erforderlich ist.
    2. Nicht der Geheimhaltung unterliegen Daten, welche (i) zum Zeitpunkt der Übermittlung allgemein bekannt waren oder danach – ohne unser Verschulden – allgemein bekannt werden, (ii) uns bereits zum Zeitpunkt der Offenbarung ohne Bestehen einer Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig bekannt waren, (iii) uns nach dem Zeitpunkt der Übermittlung vonseiten Dritter rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung bekannt gemacht werden, ohne dass die dritte Seite ihrerseits nach unserer Kenntnis zur Geheimhaltung gegenüber dem Kunden verpflichtet ist, (iv) von uns selbstständig entwickelt worden sind, ohne dass wir hierfür vertrauliche Informationen des Kunden genutzt haben, (v) uns bekannt werden durch eine zulässige Analyse öffentlich erhältlicher Dienstleistungen oder Produkte des Kunden oder (vi) aufgrund zwingender gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Vorschriften bzw. Anordnungen offenbart werden müssen.
    3. Diese Geheimhaltungsvereinbarung wird von einer Beendigung des Vertrages nicht berührt.
  17. Datenschutz

    1. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden mittels GraphAPI gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO, Anlage.
    2. Im Übrigen verpflichten wir uns, personenbezogene Daten, die der Kunde uns zur Vertragserfüllung überlässt und nicht Gegenstand der Auftragsverarbeitung sind, nach den geltenden Datenschutzvorschriften zu verarbeiten.
  18. Aufrechnung und Abtretung

    1. Eine Vertragspartei ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder zur Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als die zugrundeliegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder nicht bestritten wird.
    2. Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag oder des Vertrages insgesamt auf einen Dritten ist nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
  19. Höhere Gewalt

    1. Jede Partei wird von ihrer Leistungspflicht temporär befreit, soweit und solange sie an der Erbringung der Leistung aufgrund eines Aktes höherer Gewalt gehindert ist (die „verhinderte Leistung“). Das gilt auch für den Fall, dass die Partei sich bereits im Verzug befindet. Wenn sich eine Partei auf das Vorliegen eines Aktes höherer Gewalt beruft, wird auch die andere Partei temporär von den von ihr insoweit geschuldeten Leistungen frei, sofern und soweit diese die Gegenleistung der verhinderten Leistung sind oder diese nur aufbauend auf oder zusammen mit der verhinderten Leistung erbracht werden können.
    2. Höhere Gewalt sind entsprechende Ereignisse im Sinne des § 206 BGB sowie ein sonst ungewöhnliches und unvorhergesehenes Ereignis, wenn diejenige Partei, die sich hierauf beruft, das Ereignis nicht verursacht hat, nicht mit dem Ereignis rechnen, dessen Eintritt nicht beeinflussen, dessen Folge trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern konnte und aus dem Grund an der Leistungserbringung gehindert ist. Dies gilt insbesondere für Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Pandemien, Unwettern, Umweltkatastrophen, Cyber-Angriffe oder wenn die Leistungsverhinderung sonst auf staatliche Anordnung, die eine Leistungsstörung zur Folge haben, beruht. Als höhere Gewalt gelten auch Leistungshindernisse aufgrund Rohstoffmangels und/oder staatlichen Maßnahmen aufgrund von Rohstoffmängeln und daraus folgenden allgemeinen Störungen der Leistungserbringung (auch in Lieferketten).
    3. Die Partei, die sich auf das Vorliegen höherer Gewalt beruft, hat

      1. die andere Partei unverzüglich in Textform über die Tatsache, die Gründe hierfür und die Auswirkungen zu informieren;
      2. mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die vollständige Erfüllung ihrer Verpflichtungen möglichst unverzüglich wieder aufnehmen zu können;
      3. angemessene Anstrengungen zu unternehmen, die negativen Auswirkungen auf die Erfüllung des Vertrages möglichst zu minimieren;
  20. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen

    1. Wir sind berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zu ändern. Dem Kunden steht ein Widerspruchsrecht zu.
    2. Wir haben hierfür den Kunden in Textform an die in seinem Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse über die Absicht der Änderung, die geänderten Regelungen und das Bestehen sowie die Ausübung seines Widerspruchsrechts zu informieren. Eine entsprechende Information sowie die Möglichkeit zum Widerspruch / zur Zustimmung kann auch bei Anmeldung des Kunden zu seinem Kundenbereich erfolgen.
    3. Macht der Kunde vor Ablauf der Ankündigungsfrist von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch, finden die bisherigen Geschäftsbedingungen unverändert Anwendung, andernfalls finden mit Ablauf der Ankündigungsfrist die neuen Geschäftsbedingungen Anwendung. Wir sind berechtigt, den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag im Falle seines Widerspruchs mit der vereinbarten Frist zu kündigen.
  21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    1. Der Vertrag unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist.
    2. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist an unserem Sitz.
    3. Für Kunden mit Sitz in den USA gilt die nachfolgende Schiedsgerichtsvereinbarung:

      1. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über dessen Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.
      2. Das Schiedsgericht besteht aus einem Schiedsrichter.
      3. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
  22. Schlussbestimmungen

    1. Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Etwaig abweichende Nebenabreden und frühere Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand werden hiermit unwirksam.
    2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für jeden Verzicht auf das Formerfordernis.
    3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf diesen Vertrag keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn auf deren Einbeziehung in späteren Dokumenten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, unwidersprochen hingewiesen wurde.
    4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.
    5. Allein die deutsche Version dieser Geschäftsbedingungen ist rechtlich maßgebend. Von uns zur Verfügung gestellte Übersetzungen dienen allein Informationszwecken und dürfen nicht zur Auslegung der deutschen Fassung herangezogen werden.